Rechtsprechung
VGH Bayern, 26.03.2007 - 23 ZB 07.49 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- VG Ansbach, 01.03.2019 - AN 1 K 18.01037
Erhebung eines Verbesserungsbeitrags bei Gesamtschuldnern
Die Veranlagung mit weniger als 100 Prozent der Fläche gemäß den Außenmaßen sei bei der Zweidrittelregelung und einer 60-Prozent-Regelung gerichtlich anerkannt, da Dachgeschosse wegen der Dachschrägen nur eingeschränkt nutzbar seien (BayVGH, B.v. 26.3.2007 - 23 ZB 07.49).Sie entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, nach der Dachgeschosse auch dann beitragsrelevante Gebäudeflächen darstellen, wenn sie die baulichen Voraussetzungen für Vollgeschosse oder für Aufenthaltsräume nicht erfüllen (BayVGH, B.v. 6.8.2012 - 20 CS 12.1143, juris Rn. 19 m.w.N., B.v. 26.3.2007 - 23 ZB 07.49, juris Rn. 4, m.w.N).
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erachtet in ständiger Rechtsprechung solche Regelungen für zulässig, weil Dachgeschosse im Verhältnis zu den darunter liegenden Geschossen wegen der Dachschräge in der Regel nur eingeschränkt nutzbar sind (BayVGH, B.v. 26.3.2007 - 23 ZB 07.49, juris Rn. 4 m.w.N.).
- VGH Bayern, 06.08.2012 - 20 CS 12.1143
Vorgehen gegen persönliche Abgabenschuldner und Grundstückseigentümer im Vorfeld …
Vielmehr ist im Hinblick auf die Rechtsprechung des Senats davon auszugehen, dass eine Heranziehung von Dachgeschossflächen mit 60 % der Geschossfläche den Anforderungen der Senatsrechtsprechung gerecht wird (z.B. B.v. 19.7.2001 - 23 ZS 01.1376 - BayVBl 2001, 726; B.v. 26.3.2007 - 23 ZB 07.49 - m.w. Rechtsprechungsnachweisen). - VG München, 02.12.2010 - M 10 K 09.5865
Prozentualer Abschlag bei der Veranlagung von Dachgeschossen; …
So ist eine Heranziehung von Dachgeschossen mit 60 % des darunter liegenden Geschosses nicht zu beanstanden (BayVGH v. 26.3.2007 Az. 23 ZB 07.49 RdNr. 4). - VGH Bayern, 29.03.2011 - 20 ZB 11.220
Antrag auf Zulassung der Berufung
Darauf, dass gegen die Regelungen in § 5 Abs. 1 und Abs. 2 BGS/EWS keine Bedenken bestehen, hat bereits das Verwaltungsgericht unter Heranziehung der einschlägigen Rechtsprechung des Senats (BayVGH vom 22.11.2007 BayVBl 2008, 342 = GK 2008 Nrn. 113 und 114; vom 22.10.1998 BayVBl 1999, 272 = GK 1999 Nr. 140 zum Beitragsmaßstab Grundstücksfläche und vorhandene Geschossfläche sowie BayVGH vom 26.3.2007 Az. 23 ZB 07.49, vom 13.8.2001 Az. 23 ZB 01.212 zur Heranziehung angebauter Dachgeschosse) hingewiesen.